ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher. Wir sind mit den verschiedenen Vorschriften, die für diese Form der Projektumsetzung gelten, vertraut. Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren, die wir anbieten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Arbeitnehmerüberlassung: Was brauchen sie?